Winterdienst

Ein starker Winter kann es in sich haben.

Jährlich rutschen viele Menschen auf glatten Wegen oder Gehsteigen aus, weil der Winterdienst nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Oft fehlt Hausbesitzern die Zeit, der Räumpflicht nach zu kommen.

Doch was viele nicht wissen: Eigentum verpflichtet! Somit haftet jeder Eigentümer für Unfälle, welche durch Eis auf den Gehsteigen oder Zufahrten vor seinem Haus, passieren. Es ist also sinnvoll, geeignete Maßnahmen der Vorsorge zu treffen.

Gerne übernehmen wir für Sie den Winterdienst. Wir erledigen Ihre Hausordnung und kümmern uns darum, dass die Wege zu Ihrem Haus mit ausreichend Streugut versorgt werden.

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ott Gartenbau AG  |  5102 Rupperswil  |  062 897 20 07  |  ott@ott-gartenbau.ch